Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung beantragen am Standort Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister
- Breite Str. 24A-26 , 13187 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-2592
- E-Mail: ehe@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
08:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Dienstag
-
08:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Donnerstag
-
13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweis für Terminkunden
Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Schönholz
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- 155
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
-
Tram
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an das Eheregister:
ehe@ba-pankow.berlin.de
- Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Internetseite.
- Sollten Sie den Wunsch haben, dass Ihre Eheschließung nicht am Wohnsitzstandesamt Pankow von Berlin stattfinden soll, können Sie sich natürlich auch in einem anderen Standesamt deutschlandweit um einen Eheschließungstermin bemühen. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass wir als Standesamt Pankow eine gewisse Vorlaufzeit zur Bearbeitung der Anmeldung benötigen, ebenso Ihr Wunschstandesamt der Eheschließung für die Entgegennahme der Unterlagen. Sie sollten Ihre Unterlagen daher mindestens drei Monate vor dem Eheschließungstermin bei uns eingereicht haben. Anderenfalls kann eine termingerechte Bearbeitung nicht sichergestellt werden.
- Im Rathaus Pankow können neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen (Trauzeugen, Familie, Freunde, Kinder) an einer Eheschließung teilnehmen.
- Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330
Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr
- Sie haben im Eheregister auch die Möglichkeit, Termine für Erklärungen zur Namensführung (z. Bsp. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder die Wiederannahme eines Familiennamens nach Auflösung der Ehe) zu vereinbaren, wenn die sich hierauf beziehende Eheschließung im Ausland stattgefunden hatte.
- Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Rathaus Pankow, Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin oder senden uns diese briefpostalisch zu.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamtes Pankow von Berlin.
Wir danken für Ihr Verständnis
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Eintragung einer Eheschließung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Eheregister (Nachbeurkundung) - sofern ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder war.
Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen? In diesem Fall können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Eheregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen? In diesem Fall können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Eheregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Voraussetzungen
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Die Ehe wurde im Ausland geschlossen
Mindestens einer der Ehegatten ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger. Oder mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. -
ODER: Die Ehe wurde im Inland geschlossen
Sie haben die Ehe im Inland geschlossen vor einer ermächtigten Person (zum Beispiel beim Konsulat des Heimatstaates) und keiner von Ihnen hatte im Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide Ehegatten verstorben, kann der Antrag auch von deren Eltern oder Kindern gestellt werden. -
Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz eines oder beider Ehegatten bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
- Hinweis: Wenn weder für mindestens einen der Ehegatten noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.
-
Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung
- Eheurkunde
-
Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für jeden Ehegatten
Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland - Personalausweise oder Reisepässe beider Ehegatten
-
ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert war:
- mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das die Vorehe beurkundet hat
- oder mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
-
ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
Zusätzlich notwendig, wenn ein Ehegatte schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert war. -
Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
Zusätzlich notwendig, wenn ein urkundlicher Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt. -
Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation). -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
Formulare
Gebühren
- 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Eintragung im deutschen Eheregister - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 8,00 bis 80,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
12,00 Euro Ausstellung Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Eheurkunde
12,00 Euro: Ausstellung internationale Eheurkunde
6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte internationale Eheurkunde
12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck