Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen am Standort Standesamt Pankow

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
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Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.

Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.

Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de

Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de

Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de

Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2023)
urkunden@ba-pankow.berlin.de

  • Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Die Bearbeitung erfolgt im Nachgang nach Dringlichkeit und entsprechend der personellen Kapazitäten.

  • Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.

Weitere Gäste oder Gratulanten bitten wir vor dem Rathaus zu warten.

  • Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.

Aufgrund von Personalausfällen sind unsere Telefonsprechzeiten bis auf Weiteres verkürzt.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330

Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr

  • Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.

  • Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses Pankow, Breite Str. 24a-26.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen

Eintragung der Geburt einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Geburtenregister (Nachbeurkundung) - sofern ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder war.

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister bei einem Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Eintragung ins Melderegister
Sofern Sie im Inland leben und nicht die Eintragung im deutschen Geburtenregister beantragen wollen, müssen Sie die Geburt des Kindes beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • Das Kind ist im Ausland geboren
    Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger. Oder das Kind ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder.
  • Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
    Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz des Kindes bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
    • Hinweis: Wenn weder für das Kind noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.
  • Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend. Das Standesamt kann die Vorlage der Originale zur Prüfung verlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • gegebenenfalls Eheurkunde der Kindeseltern
    Die Eheurkunde wird benötigt, wenn die Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist oder die Eltern bis zur Antragstellung geheiratet haben.
    Die Eheurkunde mit Auflösungsnachweis wird auch benötigt, wenn die Ehe der Kindesmutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgelöst ist.
  • gegebenenfalls Nachweise über eine Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung und Sorgeerklärung
    Diese Nachweise werden benötigt, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft durch Anerkennung oder gerichtliche Entscheidung festgestellt worden ist. In bestimmten Fällen ist auch eine Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung erforderlich. In manchen ausländischen Staaten sowie in Deutschland ist für die Begründung einer gemeinsamen elterlichen Sorge außerdem die Abgabe einer Sorgeerklärung erforderlich.
  • Personalausweise oder Reisepässe der Kindeseltern, gegebenenfalls auch der antragstellenden Person
  • Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation).
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.

Gebühren

  • 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Geburtenregister
  • 160,00 Euro: Eintragung im deutschen Geburtenregister - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
  • 8,00 bis 80,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
Urkunden
  • 12,00 Euro: Ausstellung Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Geburtsurkunde
  • 12,00 Euro: Ausstellung internationale Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte internationale Geburtsurkunde
  • 12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnbezirks. Sofern derzeit kein Inlandswohnsitz besteht, ist das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.

Chat

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