Melderegisterauskunft online für registrierte Nutzer (Mehrfachabfrager) am Standort Zentrale Meldeangelegenheiten
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Zentrale Meldeangelegenheiten
- Friedrichstr. 219 , 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 9028-3458
- Kontaktformular
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Keine Publikumsbedienung!
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Sie können Ihre Anfrage schriftlich übermitteln oder die Auskunft im Onlineverfahren einholen.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie 248 Jüdisches Museum
- U-Bahn
-
- U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
Sonstige Hinweise zum Standort
Es besteht die Möglichkeit der Nutzung der Online-Abwicklung "Meldebescheinigung beantragen"Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft online für registrierte Nutzer (Mehrfachabfrager)
einfache Melderegisterauskünfte im Onlineverfahren
Vorteile des Online-Verfahrens:
Vorteile des Online-Verfahrens:
- keine Wartezeiten
- keine Einrichtungskosten
- reduzierte Gebühr (5,00 Euro je angefragte Person)
- "bequeme" Abrechnung per monatlichem Lastschriftverfahren
- bei Bedarf: Datei-Upload mit mehreren Einzelanfragen
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Wer kann sich registrieren lassen?
Kunden, die regelmäßig eine Vielzahl von Melderegisterauskünften von der Berliner Meldebehörde benötigen, können nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren an unserem Online-Auskunfts-Verfahren teilnehmen.
Bei Interesse schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse:
Post.Einwohnerangelegenheiten@labo.berlin.de - Die Zahlung der Gebühr erfolgt ausschließlich mittels Lastschrift.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
- 5,00 Euro je angefragte Person
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
- die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).