Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Neukölln

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Neukölln: 104, 167 Erkstr.: M41
  • U-Bahn

    • U Rathaus Neukölln: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit Ihr Lichtbild für einen Pass, Ausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.

Lichtbilder für Führerscheinangelegenheiten können nicht digital erstellt werden und müssen vom Antragstellenden zum Termin mitgebracht werden.

Am Standort kann bar, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen

Als Privatperson oder -institution können Sie eine einfache Melderegisterauskunft aus dem Berliner Melderegister beantragen. Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten, die im Melderegister über eine Person gespeichert sind:

  • Vor- und Familiennamen,
  • aktuelle Anschriften,
  • ggf. den Doktorgrad und
  • ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen "Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einreichen oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.

Bei Online-Antragstellung
Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag.

1. Identifikation
  • Als gelegentlicher (privater) Nutzer müssen Sie sich digital identifizieren. Halten Sie bitte Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihre PIN bereit.
  • Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und Vereine, die regelmäßig eine Vielzahl von Melderegisterauskünften benötigen, können nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren am Online-Auskunfts-Verfahren teilnehmen. Bei Interesse schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse: post.einwohnerangelegenheiten@labo.berlin.de
2. Geben Sie die geforderten Daten über die Person im Portal ein.
  • Pflichtangaben: Familienname, Vorname
  • Ergänzungsangabe A: Geschlecht und Geburtsdatum oder
  • Ergänzungsangabe B: letzte bekannte Anschrift in Berlin
  • Sie müssen alle Pflichtangaben machen und zusätzlich eine der Ergänzungsangaben A oder B. Eine Vermischung der Ergänzungsangaben ist nicht möglich.
3. Zahlen Sie die anfallende Gebühr direkt im Online-Verfahren. Als registrierter Nutzer erhalten Sie einen Gebührenbescheid; die Zahlung der Gebühr erfolgt dann ausschließlich mittels Lastschrift.

4. Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort als Download.

Bei schriftlicher Antragstellung

1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
  • Die Kontoverbindungen der Meldebehörden finden Sie unter „Formulare“.
  • Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
2. Füllen Sie das Muster-Formular aus und schicken Sie es per Post an eine Meldebehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder ein Bürgeramt). Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit dem Antrag ein.

3. Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.

Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
  • Sollten Sie weitere Daten benötigen, können Sie eine "erweiterte Melderegisterauskunft" beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Hinweis zu den Jahrgängen 1980-1984: Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft. Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
  • Für Auskünfte zu Personen, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, können Sie eine "Auskunft nach dem Archivrecht" beantragen (siehe „Weiterführende Informationen“).
  • Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv (siehe „Weiterführende Informationen“).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können.
    Das heißt, dass Sie bereits über einige Daten der angefragten Person verfügen müssen. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder eine Ihnen bekannte frühere Anschrift, kann keine Auskunft erteilt werden.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
  • Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor, wenn die Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden sollen.
    • Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden.
    • Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese Zwecke angeben.
    Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Die zweckwidrige Verwendung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Verbot des Datenpooling
    Daten, die für Zwecke der gewerbsmäßigen Anschriftenermittlung durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, dürfen von den Datenempfängern nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Die Wiederverwendung der Daten kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Bei Online-Antragstellung: Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID):
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
  • Bei Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    • Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung: Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Als registrierter Nutzer erhalten Sie einen Gebührenbescheid; die Zahlung der Gebühr erfolgt dann ausschließlich mittels Lastschrift.
  • Bei schriftlicher Antragstellung: Überweisung der Gebühr im Voraus

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
    Bitte nutzen Sie das Online-Verfahren. Sie können auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einer Meldebehörde (LABO oder Bürgeramt) schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung: Zahlungsnachweis (in Kopie)
    Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
  • Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird / andernfalls Einverständniserklärung der betroffenen Person

Gebühren

  • 5,00 Euro: je angefragte Person bei Online-Antragstellung
  • 10,00 Euro: je angefragte Person bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn das Auskunftsergebnis bereits bekannt war oder die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder die Auskunft nicht zulässig ist (z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort: bei Online-Antragstellung
  • Die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.

Hinweise zur Zuständigkeit

Schriftliche Anträge können Sie an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder an ein Bürgeramt schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.