Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 , 13059 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287151
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
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Dienstag
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10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
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Mittwoch
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08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
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Donnerstag
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07:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
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Freitag
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07:30 - 10:30 Uhr und 11:00 - 13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Hohenschönhausen Bhf
- S75
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S Wartenberg
- S75
-
S Gehrenseestr.
- S75
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S Hohenschönhausen Bhf
-
Bus
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Grevesmühlener Str.
- 256
- N56
-
S Hohenschönhausen Bhf
- 154
- 197
- 256
- N56
- X54
- 893
-
Neubrandenburger Str.
- 256
- N56
-
Prendener Str.
- 893
- 154
- 197
- 256
- 294
- N56
- N97
-
Grevesmühlener Str.
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Tram
-
S Hohenschönhausen Bhf
- M17
- M4
- M5
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Prendener Str.
- M17
- M4
- M5
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Berlin, Prerower Platz
- M17
- M5
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Berlin, Welsestr.
- M17
- M4
- M5
-
S Hohenschönhausen Bhf
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Regionalbahn
-
S Hohenschönhausen Bhf
- RB32
- RB24
- RB12
- RB54
-
S Hohenschönhausen Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Einfache Melderegisterauskunft beantragen
Als Privatperson oder -institution können Sie eine einfache Melderegisterauskunft aus dem Berliner Melderegister beantragen. Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten, die im Melderegister über eine Person gespeichert sind:
Stellen Sie einen "Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einreichen oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag.
1. Identifikation
4. Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort als Download.
Bei schriftlicher Antragstellung
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
3. Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Vor- und Familiennamen,
- aktuelle Anschriften,
- ggf. den Doktorgrad und
- ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Stellen Sie einen "Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einreichen oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag.
1. Identifikation
- Als gelegentlicher (privater) Nutzer müssen Sie sich digital identifizieren. Halten Sie bitte Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihre PIN bereit.
- Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und Vereine, die regelmäßig eine Vielzahl von Melderegisterauskünften benötigen, können nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren am Online-Auskunfts-Verfahren teilnehmen. Bei Interesse schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse: post.einwohnerangelegenheiten@labo.berlin.de
- Pflichtangaben: Familienname, Vorname
- Ergänzungsangabe A: Geschlecht und Geburtsdatum oder
- Ergänzungsangabe B: letzte bekannte Anschrift in Berlin
- Sie müssen alle Pflichtangaben machen und zusätzlich eine der Ergänzungsangaben A oder B. Eine Vermischung der Ergänzungsangaben ist nicht möglich.
4. Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort als Download.
Bei schriftlicher Antragstellung
1. Überweisen Sie im Voraus die Gebühr auf das Konto der Meldebehörde, an die Sie Ihren Antrag richten. Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
- Die Kontoverbindungen der Meldebehörden finden Sie unter „Formulare“.
- Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person].
3. Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
Weitere Hinweise zur Melderegisterauskunft
- Sollten Sie weitere Daten benötigen, können Sie eine "erweiterte Melderegisterauskunft" beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
- Hinweis zu den Jahrgängen 1980-1984: Bis zum 31.10.2015 war in Berlin das Berliner Meldegesetz (MeldG) in Kraft. Unter § 10 Abs. 3 MeldG war geregelt, dass Datensätze von Personen, welche länger als 30 Jahre aus Berlin verzogen oder verstorben sind, zu löschen sind. Deshalb wurden im Jahr 2014 alle elektronischen Datensätze unwiderruflich gelöscht, welche die Jahrgänge 1980-1984 betrafen.
- Für Auskünfte zu Personen, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, können Sie eine "Auskunft nach dem Archivrecht" beantragen (siehe „Weiterführende Informationen“).
- Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv (siehe „Weiterführende Informationen“).
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Melderegisterauskunft als gelegentlicher (privater) Nutzer
- Melderegisterauskunft als registrierter Nutzer
Voraussetzungen
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Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können.
Das heißt, dass Sie bereits über einige Daten der angefragten Person verfügen müssen. Ohne eine eindeutige Identifizierung durch übereinstimmende Daten, z.B. Geburtsdatum oder eine Ihnen bekannte frühere Anschrift, kann keine Auskunft erteilt werden. - Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
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Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor, wenn die Meldedaten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden werden sollen.
- Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden.
- Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.
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Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese Zwecke angeben.
Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden. Die zweckwidrige Verwendung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. -
Verbot des Datenpooling
Daten, die für Zwecke der gewerbsmäßigen Anschriftenermittlung durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, dürfen von den Datenempfängern nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Die Wiederverwendung der Daten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. -
Bei Online-Antragstellung: Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID):
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
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Bei Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
- Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung: Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Als registrierter Nutzer erhalten Sie einen Gebührenbescheid; die Zahlung der Gebühr erfolgt dann ausschließlich mittels Lastschrift.
- Bei schriftlicher Antragstellung: Überweisung der Gebühr im Voraus
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
Bitte nutzen Sie das Online-Verfahren. Sie können auch das Muster-Formular ausfüllen und es schriftlich per Post einer Meldebehörde (LABO oder Bürgeramt) schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen. -
Bei schriftlicher Antragstellung: Zahlungsnachweis (in Kopie)
Als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über [Familienname, Vorname der angefragten Person]. - Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird / andernfalls Einverständniserklärung der betroffenen Person
Gebühren
- 5,00 Euro: je angefragte Person bei Online-Antragstellung
- 10,00 Euro: je angefragte Person bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort: bei Online-Antragstellung
- Die Bearbeitung von schriftlichen Anträgen erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldewesen (Bundesministerium des Inneren)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft im Online-Verfahren für Einzelauskünfte (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft im Online-Verfahren für registrierte Nutzer (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Landesarchiv Berlin
- Melderegister - Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Melderegister - Auskunft aus dem Archiv beantragen (Dienstleistung)
- Kontaktformular: Bei Fragen oder Problemen zum Online-Dienst (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Hinweise zur Zuständigkeit
Schriftliche Anträge können Sie an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder an ein Bürgeramt schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.