Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager
Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften online
Die Online-Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand des Berliner Melderegisters. Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, schriftlich die entsprechende Auskunft zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Melderegisterauskunft einholen" (unter "Weiterführende Informationen").
Die Online-Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand des Berliner Melderegisters. Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, schriftlich die entsprechende Auskunft zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Melderegisterauskunft einholen" (unter "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
Die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis, im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen muss aktiv sein. Das bedeutet, der Chip im Ausweis bzw. auf der Karte muss aktiviert worden sein (von der Behörde) und Sie müssen die Transport-PIN durch Ihre persönliche PIN ersetzt haben.
- Sie können die Online-Ausweisfunktion auch nachträglich aktivieren lassen.
-
Installierte AusweisApp
Die AusweisApp muss auf ihrem Gerät installiert sein. -
Angaben über die gesuchte Person
- Pflichtangaben: Familienname, Vorname
- Ergänzungsangabe A: Geschlecht und Geburtsdatum oder
- Ergänzungsangabe B: letzte bekannte Anschrift in Berlin
- Sie müssen alle Pflichtangaben machen und zusätzlich eine der Ergänzungsangaben A oder B. Eine Vermischung der Ergänzungsangaben ist nicht möglich.
- Suchmerkmal Geschlecht
Um Missverständnissen vorzubeugen: nicht festgestellt führt nicht zum Erfolg, wenn Ihnen das Geschlecht nicht bekannt ist. Sondern nur dann, wenn bei der gesuchten Person tatsächlich als Geschlecht "nicht festgestellt" im Melderegister hinterlegt ist.
- Die Angaben müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
-
Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
- 5,00 Euro je angefragte Person
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
- die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Datenschutzhinweise Melderegisterauskunft Online für Einzelabfrager
- Broschüre "Ihr Personalausweis" (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur AusweisApp (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren (Dienstleistung)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen (Dienstleistung)
- Melderegisterauskunft einholen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Fragen oder Problemen benutzen Sie bitte das Kontaktformular Online-Melderegisterauskunft.