Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager

Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften online

Die Online-Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand des Berliner Melderegisters. Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder verzogen sind. Sie haben in diesen Fällen die Möglichkeit, schriftlich die entsprechende Auskunft zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Melderegisterauskunft einholen" (unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
    Die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis, im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen muss aktiv sein. Das bedeutet, der Chip im Ausweis bzw. auf der Karte muss aktiviert worden sein (von der Behörde) und Sie müssen die Transport-PIN durch Ihre persönliche PIN ersetzt haben.
    • Sie können die Online-Ausweisfunktion auch nachträglich aktivieren lassen.
  • Installierte AusweisApp
    Die AusweisApp muss auf ihrem Gerät installiert sein.
  • Angaben über die gesuchte Person
    • Pflichtangaben: Familienname, Vorname
    • Ergänzungsangabe A: Geschlecht und Geburtsdatum oder
    • Ergänzungsangabe B: letzte bekannte Anschrift in Berlin
    • Sie müssen alle Pflichtangaben machen und zusätzlich eine der Ergänzungsangaben A oder B. Eine Vermischung der Ergänzungsangaben ist nicht möglich.
    Ergänzende Hinweise:
    • Suchmerkmal Geschlecht
    Durch Änderung des Bundesmelderechts steht für private Nutzer ab 01.05.2017 auch das Suchmerkmal Geschlecht zur Verfügung. Das Geschlecht kann vier verschiedene Ausprägungen haben: männlich, weiblich, divers oder nicht festgestellt.
    Um Missverständnissen vorzubeugen: nicht festgestellt führt nicht zum Erfolg, wenn Ihnen das Geschlecht nicht bekannt ist. Sondern nur dann, wenn bei der gesuchten Person tatsächlich als Geschlecht "nicht festgestellt" im Melderegister hinterlegt ist.
    • Die Angaben müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
  • Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Giropay

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

  • 5,00 Euro je angefragte Person
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
  • das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
  • die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
  • die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).

Hinweise zur Zuständigkeit

Bei Fragen oder Problemen benutzen Sie bitte das Kontaktformular Online-Melderegisterauskunft.

Für Sie zuständig

Chat

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