Kraftfahrzeug - elektronische Versicherungsbestätigung am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Dienstag
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Mittwoch
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Donnerstag
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10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
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07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Jüterboger Str.
- 248
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Golßener Str.
- M43
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Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
Marheinekeplatz
- 248
-
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
Jüterboger Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.
- Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.
- Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug - elektronische Versicherungsbestätigung
Zum 01. März 2008 wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf eingeführt.
Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung nach altem Muster. Die Versicherer teilen ihren Kunden stattdessen eine Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stelliger alphanumerischer Code) mit. Mit Hilfe dieser VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob eine verarbeitungsfähige Versicherungsbestätigung für den Halter hinterlegt wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Versicherungsbestätigung nach altem Muster. Die Versicherer teilen ihren Kunden stattdessen eine Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stelliger alphanumerischer Code) mit. Mit Hilfe dieser VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob eine verarbeitungsfähige Versicherungsbestätigung für den Halter hinterlegt wurde.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine