Unfallversicherung – Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden am Standort Einheitlicher Ansprechpartner

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Unfallversicherung – Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden
Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.
Unfallversicherungsträger sind:
• Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen gegliedert.
• Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
• Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Beschäftigte eines Unternehmens sind kraft Gesetzes versichert.
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern. Dies ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.
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Voraussetzungen
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Eröffnung eines neuen Unternehmens
Diese Meldung ist bei Unternehmensgründung gemäß § 192 SGB VII verpflichtend.
Erforderliche Unterlagen
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Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 192 SGB VII
Folgende Informationen werden benötigt:
- persönliche und betriebliche Angaben (Name, Geb.-Datum, Adresse, Rechtsform)
- Eröffnungstag bzw. Datum der Übernahme,
- Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (Tätigkeit),
- Branchenschwerpunkt, wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Branchen Leistungen anbietet,
- Anzahl der Beschäftigten und Beschäftigungsbeginn.
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Hinweise zur Zuständigkeit
- Gesetzliche Unfallversicherung
• Telefon: 0800 60 50 40 4 oder
• E-Mail: info@dguv.de
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S-Bahn Insbrucker Platz: S42, S41, S46, ca. 10 min Fußweg
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Bus Rathaus Schöneberg: 104, M46, ca 3 min Fußweg