Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

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Öffnungszeiten

  • Montag

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Dienstag

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
  • Donnerstag

      Gewerbeservice
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.ea.berlin.de. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig die Versteigerung:
  • fremder beweglicher Sachen
  • fremder Grundstücke oder
  • fremder Rechte.
betreibt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Der Versteigerer darf nicht selbst oder durch einen Dritten auf seinen Versteigerungen für sich bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut kaufen oder bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist.

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich bei:
  • Internetauktionen
  • Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden,
  • Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten vorgenommen werden,
  • Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.

Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Besonders sachkundige Versteigerer -mit Ausnahme juristischer Personen- können von der zuständigen Behörde (in Berlin: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Referat II E 2) öffentlich bestellt werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto (MUK).

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • geordnete Vermögensverhältnisse
    Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (Versteigerer Erlaubnis)
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug - natürliche Person
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9). Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug - juristische Person
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9). Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
    Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen.
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
    • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
    • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
    • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Gebühren

  • 100,00 bis 1200,00 Euro, je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1 Monat

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

Chat

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