Glücksspiel - Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie / Tombola beantragen

Wenn Sie eine Lotterie oder Tombola veranstalten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Für lokale oder regionale Kleinlotterien wurde eine "Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen"erlassen.

Beachte: Gemäß der aktuellen Fassung der Allgemeinverfügung muss die Veranstaltung Kleiner Lotterien bzw. von Ausspielungen, die unter diese Allgemeinverfügung fallen und deren Spielkapital 10.000,- Euro nicht übersteigt, nicht mehr beim LABO angezeigt werden. Bei Unklarheiten ist das LABO vor Durchführung der geplanten Veranstaltung zu kontaktieren. Die fehlende Anzeigepflicht der Veranstaltung entbindet nicht von den steuerrechtlichen Verpflichtungen und der Erstellung einer Abrechnung, die dem LABO nur auf Verlangen vorzulegen ist.

Der Erlaubnisantrag bzw. die Anzeige einer Veranstaltung kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über die Veranstaltung eines Glücksspiels (Kleine Lotterien und Ausspielungen)
    (unter "Formulare")
  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • Anzahl der Lose, aufgestellt in Gewinn- und Nietenlose
  • Lospreis
  • Art der Gewinnermittlung
  • Gewinnplan
    Auflistung aller Gewinne mit deren Wertangabe
  • Mit der Durchführung der Veranstaltung wird jemand beauftragt
    Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Beauftragten
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Empfänger des Reinertrages

Gebühren

Private Tombolen sind in der Regel von der Gebühr befreit.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

drei Wochen

Für Sie zuständig

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