Glücksspiel - Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie / Tombola beantragen am Standort Glücksspielwesen

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Glücksspielwesen
- Friedrichstr. 219, 10969 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9028-3455
- E-Mail: post.gluecksspielaufsicht@labo.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Absprache möglich.
-
Dienstag
-
Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Absprache möglich.
-
Mittwoch
-
Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Absprache möglich.
-
Donnerstag
-
Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Absprache möglich.
-
Freitag
-
Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Absprache möglich.
Nahverkehr
- Bus
-
- M29 U Kochstr./Checkpoint Charlie
- Ubahn
-
- U6 Kochstr./Checkpoint Charlie
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
-
0.6km
S Anhalter Bahnhof
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- U6
-
0.6km
U Stadtmitte
- U6
- U2
-
0.7km
U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U3
-
0.1km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- Bus
-
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
- M29
- N6
-
0.3km
Charlottenstr.
- M29
-
0.3km
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
-
0.2km
U Kochstr./Checkpoint Charlie
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Glücksspiel - Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie / Tombola beantragen
Wenn Sie eine Lotterie oder Tombola veranstalten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Für lokale oder regionale Kleinlotterien wurde eine "Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen (Allgemeinverfügung)" erlassen.
Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Für lokale oder regionale Kleinlotterien wurde eine "Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen (Allgemeinverfügung)" erlassen.
Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Voraussetzungen
-
Der Veranstalter erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz
Nachweis durch Freistellungsbescheid - Mit der Veranstaltung werden keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
- Der Reinertrag kommt gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute.
-
Ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Spielplan wird vorgelegt.
Hierzu zählt auch die Gewinnliste - Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige über die Veranstaltung eines Glücksspiels (Kleine Lotterien und Ausspielungen)
(unter "Formulare") - Name und Anschrift des Veranstalters
- Anzahl der Lose, aufgestellt in Gewinn- und Nietenlose
- Lospreis
- Art der Gewinnermittlung
-
Gewinnplan
Auflistung aller Gewinne mit deren Wertangabe -
Mit der Durchführung der Veranstaltung wird jemand beauftragt
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Beauftragten - Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Empfänger des Reinertrages
Gebühren
Private Tombolen sind in der Regel von der Gebühr befreit.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
drei Wochen