Beglaubigung von Unterschriften am Standort Bürgeramt Zwickauer Damm

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG!!!
Neuköllns Bürgerämter bleiben am Mittwoch, den 29. November 2023 geschlossen!

Aufgrund der geplanten jährlichen Personalversammlung des Bezirksamtes Neukölln bleiben alle Bürgeramtsstandorte:
Zwickauer Damm 52
Blaschkoallee 32
Donaustr. 29
Sonnenallee 107
am Mittwoch, den 29. November 2023, ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen und auch kein Notdienst möglich sind. Es können auch keine Dokumente abgeholt werden!


Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der barrierefreie Zugang erfolgt über den Eingang zum Parkplatz.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Nahverkehr

Nahverkehr

U-Bahn
Bus

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Sollten Sie eine Barzahlung bevorzugen, buchen Sie bitte Termine am Standort Rathaus Neukölln.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
  • Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
  • Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
    Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
    • bei einer deutschen Behörde oder
    • bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
  • Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
    Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
    • auf Dokumenten in fremder Sprache,
    • auf Verträgen,
    • wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
    • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.
  • Persönliches Erscheinen
    Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
  • Ausweis-Dokument
    zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass

Gebühren

5 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 15 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern und beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Anspruch genommen werden

Chat

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