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Beglaubigung von Unterschriften am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Abholung von Dokumenten ist im Bürgeramt in der Schlesischen Straße zur Zeit ohne Termin möglich.

Öffnungszeiten

Montag
08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf

  • Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
  • Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer.

Voraussetzungen

  • Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
    Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
    • bei einer deutschen Behörde oder
    • bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
  • Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
    Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
    • auf Dokumenten in fremder Sprache,
    • auf Verträgen,
    • wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
    • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.
  • Persönliches Erscheinen
    Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
  • Ausweis-Dokument
    zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass

Gebühren

5 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 15 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern und beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Anspruch genommen werden