Beglaubigung von Unterschriften am Standort Bürgeramt Schöneweide

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-4021
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
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07:30-14:00 Uhr
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Donnerstag
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10:00-18:00 Uhr
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Freitag
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07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
- S8
- S9
- S47
- S85
-
S Schöneweide Bhf
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Bus
-
S Schöneweide Bhf
- S9
- 160
- 165
- N60
- N65
- M17
-
S Schöneweide Bhf
-
Tram
-
S Schöneweide Bhf
- 21
- 37
- 60
- 67
- 27
-
S Schöneweide Bhf
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Regionalbahn
-
S Schöneweide Bhf
- RE8
- RB32
- RB24
-
S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Abholung beantragter Personaldokumente. Termine können Sie online über die Bürgeramtsstandorte oder über das Bürgertelefon 115 vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich ist.Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
- Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Unterschriften
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Beglaubigt wird Ihre Unterschrift auf
Beglaubigt wird Ihre Unterschrift auf
- Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
- Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
- bei einer deutschen Behörde oder
- bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
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Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten (mehr unter "Weiterführende Informationen")
-
Persönliches Erscheinen
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
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Ausweis-Dokument
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
Gebühren
5,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 15 Minuten
Weiterführende Informationen
- Notarkammer Berlin
- Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen (Dienstleistung)
- Beglaubigung von notariellen Urkunden, Bescheinigungen und Übersetzungen für das Ausland (Apostille/Legalisation) (Dienstleistung)
- Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation) (Dienstleistung)
- Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation) (Dienstleistung)
- Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen, Ansässigkeitsbescheinigungen für das Ausland (Apostille/Legalisation) (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.