Beglaubigung von Unterschriften am Standort Bürgeramt Schöneweide

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:30 Uhr
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Abholung beantragter Personaldokumente. Termine können Sie online über die Bürgeramtsstandorte oder über das Bürgertelefon 115 vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich ist.

Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.

Allgemeine Informationen
  • Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
  • Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

Beglaubigt wird Ihre Unterschrift auf
  • Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
  • Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.

Es können nur amtliche Beglaubigungen ausgestellt werden, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
    Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
    • bei einer deutschen Behörde oder
    • bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
  • Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
    Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
    • auf Dokumenten in fremder Sprache,
    • auf Verträgen,
    • wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
    • auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten (mehr unter "Weiterführende Informationen")
  • Persönliches Erscheinen
    Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
  • Ausweis-Dokument
    zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass

Gebühren

5,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 15 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.