Beglaubigung von Unterschriften am Standort Bürgeramt Schöneweide
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-4021
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
07:30-15:30 Uhr
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
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07:30-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist nur mit Termin möglich. Spontankunden können nicht bedient werden.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S47
- S85
-
S Schöneweide Bhf
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Bus
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S Schöneweide Bhf
- 165
- N60
- N65
- M17
-
S Schöneweide Bhf
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Tram
-
S Schöneweide Bhf
- 21
- 60
- 67
- M17
-
S Schöneweide Bhf
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Regionalbahn
-
S Schöneweide Bhf
- RB32
- RB24
-
S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- (*) Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Unterschriften
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
- Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
- Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
- bei einer deutschen Behörde oder
- bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
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Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.
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Persönliches Erscheinen
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
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Ausweis-Dokument
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
Gebühren
5 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 15 Minuten
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern und beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Anspruch genommen werden