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Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
Wenn Sie in Berlin unternehmerisch oder beruflich tätig werden möchten, kann der Einheitliche Ansprechpartner Berlin Ihnen helfen. Er informiert Sie über die erforderlichen Schritte und unterstützt Sie bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren.
Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin ist Teil eines europaweiten Netzwerks und ermöglicht Ihnen einen einfachen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Behörden.
Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin hilft Ihnen bei folgenden Anliegen:
Wie funktioniert es?
Eine Übersicht aller verfügbaren Online-Dienstleistungen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Viele Dienstleistungen können Sie direkt starten, online ausfüllen und einreichen.
Bei manchen Dienstleistungen, müssen Sie sich zuerst mit der BundID anmelden. Hierfür müssen Sie bei BundID ein Benutzerkonto erstellen. Wir erklären Ihnen, wie das geht, Schritt für Schritt, unter "Login-Bereich mit BundID" bei "Weiterführende Informationen" bzw. bei der jeweiligen Dienstleistung unter "Online-Abwicklung".
Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin ist Teil eines europaweiten Netzwerks und ermöglicht Ihnen einen einfachen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Behörden.
Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin hilft Ihnen bei folgenden Anliegen:
- Wenn Sie in Berlin ein Unternehmen gründen möchten.
- Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit in Berlin anerkennen lassen möchten.
- Wie Sie einen Antrag stellen und welche Unterlagen benötigt werden.
- Welche Behörden zuständig sind.
- Die Kosten und die Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Wie funktioniert es?
Eine Übersicht aller verfügbaren Online-Dienstleistungen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Viele Dienstleistungen können Sie direkt starten, online ausfüllen und einreichen.
Bei manchen Dienstleistungen, müssen Sie sich zuerst mit der BundID anmelden. Hierfür müssen Sie bei BundID ein Benutzerkonto erstellen. Wir erklären Ihnen, wie das geht, Schritt für Schritt, unter "Login-Bereich mit BundID" bei "Weiterführende Informationen" bzw. bei der jeweiligen Dienstleistung unter "Online-Abwicklung".
Voraussetzungen
-
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründer und
- Personen, die sich Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zurzeit Island, Liechtenstein oder Norwegen.
Erforderliche Unterlagen
-
Je nach Anliegen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab. Nähere Informationen finden Sie im Service-Portal Berlin auf den jeweiligen Internetseiten der angebotenen Dienstleistungen.
Gebühren
- Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin erhebt keine Gebühren.
- Unsere Informationen und Auskünfte sind gebührenfrei.
Sie müssen jedoch weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für Ihre Verwaltungsverfahren bei anderen Behörden und zuständigen Stellen bezahlen. In einigen Fällen können diese Gebühren jedoch günstiger sein, wenn Sie ihr Anliegen online über den Einheitlichen Ansprechpartner einreichen (z.B. bei der Online-Registrierung Ihres Gewerbes).
Die Gebührenhöhe variiert je nach Verwaltungsverfahren. Informationen dazu finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Dienstleistungen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin (EAG Bln) § 2
- Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie- EU-DLR) Artikel 6
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin (BQFG Bln) § 13 Abs. 8
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie - BQRL) Artikel 57 und Artikel 57a
- Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (SDG-Verordnung) Anhang III Nr. 1
- Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) § 1 Abs. 1
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 71a bis e
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Leistungsbeschreibungen der Verfahren.
Weiterführende Informationen
- Übersicht der Onlineverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin
- Login-Bereich mit BundID
- Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
- Einheitliche Ansprechpartner in anderen Bundesländern
- Einheitliche Ansprechpartner in anderen EU-Ländern
- Anerkennung in Deutschland
- Benutzerleitfaden zur Berufsanerkennungsrichtlinie
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin ist nur zuständig, wenn Sie in Berlin unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen.
- Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin nimmt auch Anfragen aus Drittstaaten entgegen, es kann jedoch sein, dass die zuständigen Stellen die elektronische Antragsstellung über den EA ablehnen.
- Sie können den Einheitlichen Ansprechpartner Berlin auf deutsch und englisch kontaktieren.
- Die Durchführung der Verwaltungsverfahren findet in der Regel in deutscher Sprache statt, einige Onlineverfahren sind auch in englischer Sprache verfügbar.
Wenn Sie in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner unter „Weiterführende Informationen“.