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Architekten- und Stadtplaner-Liste bzw. Verzeichnisse - Eintragung
Die Berufsbezeichnungen: Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Garten- und Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur führen, wenn Sie von Ihrer Architektenkammer:
Sie haben Architektur (Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitektur) oder Stadtplanung an einer ausländischen Hochschule außerhalb der Europäischen Union (EU) studiert?
Die Berufsbezeichnung "Architekt/in" ist in Deutschland geschützt und bedarf einer formalen Erlaubnis. Ihren ausländischen Studienabschluss können Sie in der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Anschließend beantragen Sie Eintragung in die "Architektenliste" bei der zuständigen Architektenkammer und dürfen dann die geschützte Berufsbezeichnung offiziell führen.
- in die Architekten- und Stadtplanerliste oder
- in das Register für Berufsgesellschaften als Kapital- oder Personengesellschaft eingetragen sind.
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind und
- diese Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich in Berlin ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen)
Sie haben Architektur (Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitektur) oder Stadtplanung an einer ausländischen Hochschule außerhalb der Europäischen Union (EU) studiert?
- Dann dürfen Sie sich auf dem Arbeitsmarkt in Berlin bewerben und Tätigkeiten eines Architekten/einer Architektin (z.B. als Angestellte/r in einem Architekturbüro) ausüben.
- Sie dürfen aber nicht die Berufsbezeichnung "Architekt/in" oder „Stadtplaner/in“ führen und sind nicht bauvorlageberechtigt.
Die Berufsbezeichnung "Architekt/in" ist in Deutschland geschützt und bedarf einer formalen Erlaubnis. Ihren ausländischen Studienabschluss können Sie in der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Anschließend beantragen Sie Eintragung in die "Architektenliste" bei der zuständigen Architektenkammer und dürfen dann die geschützte Berufsbezeichnung offiziell führen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Wohnsitz, Niederlassung oder Dienst- oder Beschäftigungsort in Berlin
- beabsichtigte Ausübung der Berufsaufgaben als Architekt oder Stadtplaner der jeweiligen Fachrichtung
-
erfolgreich abgeschlossenen Studiums der jeweiligen Fachrichtung
an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule von mindestens vier Jahren Regelstudienzeit oder eine gleichwertige Berufsausbildung an einer ausländischen Universität oder Hochschule -
Berufspraxis/praktische Tätigkeit
von mindestens zwei Jahren in den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung (alternativ: Befähigung zum höheren bau- oder gartenbautechnischen Verwaltungsdienst)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den im Land Berlin gelegenen Ort des Wohnsitzes, der beruflichen Niederlassung oder des Dienst‐ oder Beschäftigungsortes
- Kopie des Studienabschlusses
-
Nachweis der praktischen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
In den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung (alternativ: Befähigung zum höheren bau- oder gartenbautechnischen Verwaltungsdienst). -
Antragsformular der Architektenkammer
(siehe Abschnitt Formulare) - Kopie der Geburtsurkunde
- Nachweis über entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
-
ggf. weitere Unterlagen
Je nach Fachrichtung und Rechtsform. Bitte dazu ggf. die Hinweise im Antragsformular beachten.
Formulare
- Antrag für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur
- Antrag für die Fachrichtung Stadtplanung
- Antrag auf Eintragung Auswärtiger als Dienstleister
- Antrag auf Registrierung einer Kapitalgesellschaft als Berufsgesellschaft
- Antrag auf Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft als Berufsgesellschaft
- Antrag auf Statusänderung
Gebühren
80,00 Euro bis 515,00 Euro je nach Antragsvariante.
Nähere Informationen finden Sie in der Gebührenverordnung der Architektenkammer Berlin.
Rechtsgrundlagen
- Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)
- Berufsordnung der Architektenkammer Berlin
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Architektenkammer Berlin
- Eintragungsordnung der Architektenkammer Berlin
- Berufsanerkennungsordnung der Architektenkammer Berlin
- Fortbildung- und Praktikumsordnung der Architektenkammer Berlin