Architekten- und Stadtplaner-Liste bzw. Verzeichnisse - Eintragung

Die Berufsbezeichnungen: Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Garten- und Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur führen, wenn Sie von Ihrer Architektenkammer:
  • in die Architekten- und Stadtplanerliste oder
  • in das Register für Berufsgesellschaften als Kapital- oder Personengesellschaft eingetragen sind.

Für auswärtige Architekten und Stadtplaner ist ein Eintrag in das Verzeichnis für auswärtige Architekten und Stadtplaner erforderlich. In das Verzeichnis müssen Sie sich eingetragen lassen, wenn Sie:

  • in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind und
  • diese Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich in Berlin ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen)

Arbeiten ohne Berufsbezeichnung
Sie haben Architektur (Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitektur) oder Stadtplanung an einer ausländischen Hochschule außerhalb der Europäischen Union (EU) studiert?

  • Dann dürfen Sie sich auf dem Arbeitsmarkt in Berlin bewerben und Tätigkeiten eines Architekten/einer Architektin (z.B. als Angestellte/r in einem Architekturbüro) ausüben.
  • Sie dürfen aber nicht die Berufsbezeichnung "Architekt/in" oder „Stadtplaner/in“ führen und sind nicht bauvorlageberechtigt.

Berufsanerkennung
Die Berufsbezeichnung "Architekt/in" ist in Deutschland geschützt und bedarf einer formalen Erlaubnis. Ihren ausländischen Studienabschluss können Sie in der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Anschließend beantragen Sie Eintragung in die "Architektenliste" bei der zuständigen Architektenkammer und dürfen dann die geschützte Berufsbezeichnung offiziell führen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den im Land Berlin gelegenen Ort des Wohnsitzes, der beruflichen Niederlassung oder des Dienst‐ oder Beschäftigungsortes
  • Kopie des Studienabschlusses
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
    In den wesentlichen Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung (alternativ: Befähigung zum höheren bau- oder gartenbautechnischen Verwaltungsdienst).
  • Antragsformular der Architektenkammer
    (siehe Abschnitt Formulare)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Nachweis über entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • ggf. weitere Unterlagen
    Je nach Fachrichtung und Rechtsform. Bitte dazu ggf. die Hinweise im Antragsformular beachten.

Gebühren

80,00 Euro bis 515,00 Euro je nach Antragsvariante.
Nähere Informationen finden Sie in der Gebührenverordnung der Architektenkammer Berlin.

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