Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Update zur Software-Umstellung bei den bezirklichen Gewerbeämtern

Nach einer Umstellung der Software zur Bearbeitung von gewerblichen Anzeigen und
Erlaubnissen kommt es aufgrund technischer Hindernisse weiterhin zu Verzögerungen in der
Bearbeitung von Vorgängen. Die zuständige Senatsverwaltung sowie das zuständige
Personal im Bezirksamt Neukölln arbeiten daran, schnellstmöglich den Normalbetrieb zu
ermöglichen.

Die telefonische Erreichbarkeit über das Bürgertelefon 030/90239-6699 und die
Bearbeitung von Meldungen, die über das Ordnungsamt Online eingehen, ist weiterhin
gesichert, jedoch können auch hier Einschränkungen in der Bearbeitung sichtbar werden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Dienstag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Mittwoch

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Donnerstag

      Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Freitag

      Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • M171
  • S-Bahn

    • Neukölln: S41, S42
  • U-Bahn

    • Grenzallee: U7

Dienstleistungsbeschreibung

Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen

Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige hat bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, zu erfolgen. Das zuständige Ordnungsamt kann in Einzelfällen die Industrie- und Handelskammer Berlin im Verfahren beteiligen.

Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.

Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.

Verfahrensablauf
  1. Die Anzeige muss durch den Versteigerer fristgerecht erfolgen. Sie können die Anzeige per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus.

  2. Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, falls noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihrer Anzeige informiert.

  3. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie von der zuständigen Behörde entsprechende Hinweise.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige - Veranstaltung einer Versteigerung
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
    • schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Ort, Zeit sowie Angabe der zu versteigernden Waren
    • Nutzen Sie bitte den Mustervordruck zur Anzeige (unter "Formulare")
  • Verteigerererlaubnis
    Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie

Gebühren

  • keine: Für die Anzeige der Versteigerung
  • 14,32 Euro: Für eilige Versteigerungen unter Abkürzung der zwei Wochen Vorankündigungsfrist

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige ist bei dem für den Versteigerungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.