Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660

Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      Keine Sprechstunde

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.

Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen

Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin einzureichen. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.

Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto (MUK).

Voraussetzungen

  • gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige - Veranstaltung einer Versteigerung
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
    • schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Ort, Zeit sowie Angabe der zu versteigernden Waren
    • Nutzen Sie bitte den Mustervordruck zur Anzeige (unter "Formulare")
  • Verteigerererlaubnis
    Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie

Gebühren

  • keine: Anzeige der Versteigerung
  • 14,32 Euro: Eilige Versteigerungen unter Abkürzung der zwei Wochen Vorankündigungsfrist

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige ist bei dem für den Versteigerungsort zuständigen Ordnungsamt, sowie bei der Industrie- und Handelskammer Berlin zu stellen.

Chat

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