Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt. Sie werde als reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten bezeichnet. Diese Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.
Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
- den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden.
- das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, z. B. Zeitungsverkäufer.
Verfahrensablauf:
- Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem zuständigen Ordnungsamt an. Für die Anzeige nutzen Sie die vorgeschriebenen amtlichen Formulare gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
- Das zuständige Ordnungsamt prüft Ihre Anzeige und bestätigt Ihnen den Empfang.
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
- Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem bisher angezeigten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder wenn Sie Ihren Verkaufsort innerhalb Berlins verlegen.
- Sie Ihre Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten vollständig aufgeben oder an einen Verkaufsort außerhalb Berlins verlegen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Ausübung einer Reisegewerbekartefreien Tätigkeit
vgl. hierzu § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 der Gewerbeordnung.
Achtung: Nr. 3 gilt aufgrund der größeren Einwohnerzahl nicht bei Wohnsitz/Geschäftsausübung in der Gemeinde Berlin.
Erforderliche Unterlagen
-
Gewerbeanmeldung für Reisegewerbekartefreie Tätigkeiten
Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
- kostenlos - Gewerbeabmeldung
- 15,00 Euro - Gewerbeanmeldung und -ummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem für den Verkaufsort in Berlin örtlich zuständigen Ordnungsamt an.
Bitte kreuzen Sie in den Formularen bei Anzeige einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit stets das Feld Nr. 24 „im Reisegewerbe" an.
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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