Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
U-Bahn
  • U 8 Paracelsus-Bad

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt. Sie werde als reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten bezeichnet. Diese Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.

Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
  • den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden.
  • das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, z. B. Zeitungsverkäufer.
Für alle anderen Tätigkeiten im Reisegewerbe müssen Sie ansonsten eine Erlaubnis (eine Reisegewerbekarte) beantragen (siehe „Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem zuständigen Ordnungsamt an. Für die Anzeige nutzen Sie die vorgeschriebenen amtlichen Formulare gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
  2. Das zuständige Ordnungsamt prüft Ihre Anzeige und bestätigt Ihnen den Empfang.
Wichtiger Hinweis
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
  1. Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem bisher angezeigten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder wenn Sie Ihren Verkaufsort innerhalb Berlins verlegen.
  2. Sie Ihre Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten vollständig aufgeben oder an einen Verkaufsort außerhalb Berlins verlegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

Voraussetzungen

  • Ausübung einer Reisegewerbekartefreien Tätigkeit
    vgl. hierzu § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 der Gewerbeordnung.
    Achtung: Nr. 3 gilt aufgrund der größeren Einwohnerzahl nicht bei Wohnsitz/Geschäftsausübung in der Gemeinde Berlin.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung für Reisegewerbekartefreie Tätigkeiten
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
  • Personalausweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Gebühren

  • 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
  • 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
  • 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
  • kostenlos - Gewerbeabmeldung
  • 15,00 Euro - Gewerbeanmeldung und -ummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem für den Verkaufsort in Berlin örtlich zuständigen Ordnungsamt an.
Bitte kreuzen Sie in den Formularen bei Anzeige einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit stets das Feld Nr. 24 „im Reisegewerbe" an.