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Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
- Salvador-Allende-Str. 80 A, 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-664621
- E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
-
Mittwoch
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keine Sprechzeit
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
-
Freitag
-
09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Gewerbebereich bitten wir Sie, unter den oben genannten Zeiten vorab einen Termin unter der Telefonnummer (030) 90297-4629 zu vereinbaren. Spontankunden können nicht bedient werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/wirtschaft/sprechzeiten.html
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/wirtschaft/sprechzeiten.html
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten darum, im gesamten Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- 169
- 269
- N64
- N65
-
0.3km
Neuer Weg
- 169
- N65
- 269
- N64
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- N65
-
0.4km
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 169
- 269
- N65
- X69
-
0.5km
Bellevuestr.
- N65
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- Tram
-
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- 60
- 61
-
0.5km
Bellevuestr.
- 60
- 61
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. Die bloße Überwachung, eine Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit (z.B. Detekteien) oder eine bloße Raumüberlassung (z.B. Schließfach) ist keine erlaubnispflichtige Bewachung.
Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a.
Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a.
- die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
- der Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
- der Personenschutz oder
- die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Das zuständige Ordnungsamt holt dazu mindestens eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes ein. -
geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind. -
Sachkunde
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbarer anerkannte Berufsqualifikation. -
Ausreichender Versicherungsschutz
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Sachkundenachweis
IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation -
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
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Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes. -
Berufshaftfpflichtversicherung
Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (z. B. GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Gebühren
84,00 bis 2.045,00 Euro: Gebührenrahmen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1 Monat
Weiterführende Informationen
- Informationen der IHK Berlin
- Bewachungsgewerbe - zur Sachkundeprüfung anmelden
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis - zentrales Vollstreckungsportal der Länder
- Insolvenzbekanntmachungen online über das gemeinsame Justizportal der Länder
- Suche des zuständigen Gerichts im zentralen Orts- und Gerichtsverzeichnis
- Hinweise zum Datenschutz
- Bewacherregister BAFA - Informationen zur Eintragung
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.