Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Dienstag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Mittwoch

      nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag

      15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Freitag

      nach Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M171
S-Bahn
  • Neukölln: S41, S42
U-Bahn
  • Grenzallee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. Die bloße Überwachung, eine Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit (z.B. Detekteien) oder eine bloße Raumüberlassung (z.B. Schließfach) ist keine erlaubnispflichtige Bewachung.

Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a.
  • die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
  • der Veranstaltungsdienst,
  • die Fluggastkontrolle,
  • die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
  • der Personenschutz oder
  • die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Das zuständige Ordnungsamt holt dazu mindestens eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes ein.
  • geordnete Vermögensverhältnisse
    Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind.
  • Sachkunde
    Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation.
  • Ausreichender Versicherungsschutz
    Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Sachkundenachweis
    IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
    Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
    • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste Bescheinigung für Verbraucherinsolvenzverfahren können Sie bei Ihrem Wohnortgericht beantragen. Die zweite Bescheingung für Regelinsolvenzverfahren erhalten Sie beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
    • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
    • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Bescheinigung in Steuersachen
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes.
  • Berufshaftpflichtversicherung
    Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (z. B. GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Gebühren

84,00 bis 2.045,00 Euro je Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1 Monat

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.