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Wanderlager anzeigen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen per E- Mail möglich!

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle findet ab 02.01.2023 ausschließlich per E-Mail statt! Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Weiterhin können ohnehin alle Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldungen,-ummeldungen und –abmeldungen) im Onlineverfahren unter www.berlin.de/ea/emeldung oder mit entsprechendem Formular per Post, Fax und E-Mail eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!

Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!

Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Öffnungszeiten

Montag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Dienstag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Mittwoch
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Donnerstag
Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Freitag
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.

Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Wanderlager anzeigen

Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Gewerbetreibende im Reisegewerbe, d.h. außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Vertriebsstätte aus (wie z. B. bei einer Kaffeefahrt eine angemietete Gaststätte, Veranstaltungsraum, Verkaufsbude oder Kraftfahrzeug) vorübergehend Waren verkauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen von Waren oder Leistungen annimmt.

Das Wanderlager ist anzuzeigen, wenn

  • es öffentlich, z. B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien, angekündigt oder beworben wird und
  • die An- und Abreise der Teilnehmenden zum und vom Ort des Wanderlagers durch die Veranstaltenden oder von mit diesen zusammenwirkenden Personen erfolgt.

Die Anzeige muss durch die Veranstaltenden spätestens vier Wochen vor Beginn des Wanderlagers erfolgen.

Das Wanderlager muss auch dann angezeigt werden, wenn es im Ausland veranstaltet werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekarte
    Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
  • Anzeige - Veranstaltung eines Wanderlagers
    Die Anzeige kann entweder postalisch oder elektronisch über das Onlineverfahren angezeigt werden.
    Nutzen Sie bitte den Mustervordruck! (siehe „Formulare")
    Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:
    1. den Ort, das Datum/Zeitraum und die Uhrzeit/zeitliche Dauer des Wanderlagers,
    2. Art der angebotenen Waren und/oder Leistungen,
    3. Angaben zum Veranstaltenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, Kontaktdaten, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
    4. Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden, einschließlich einer Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    5. Angaben zu den Waren- und/oder Leistungsanbietenden: Name/Firma, Anschrift der gewerblichen Niederlassung, ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer; bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen,
    6. ggf. Name der schriftlich bevollmächtigten Vertretenden, die das Wanderlager vor Ort für den Veranstaltenden leiten,
    7. den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (Kopien der öffentlichen Ankündigungen sind beizufügen)
  • Wichtige Hinweise zur Durchführung von Wanderlagern
    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die/den in der Anzeige genannten Veranstaltenden geleitet werden. Eine Vertretung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich.
    Eine öffentliche Ankündigung muss enthalten:
    1. die Art der Waren und/oder Leistungen, die im Rahmen des Wanderlagers angeboten werden,
    2. den Ort des Wanderlagers,
    3. den Namen der Veranstaltenden, die Anschrift der gewerblichen Niederlassung, sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit den Veranstaltenden ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    4. Informationen in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form, unter welchen Bedingungen den Verbrauchern bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, Widerrufsrechte zustehen.
    Es ist gesetzlich verboten in der öffentlichen Ankündigung für Ihr Wanderlager unentgeltliche Zuwendungen (in Form von Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen anzukündigen!

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige des Wanderlagers ist bei dem für den Ort des Wanderlagers zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Soll das Wanderlager im Ausland stattfinden, ist für die Anzeige das Ordnungsamt am Ort der Niederlassung der Veranstaltenden zuständig.