Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

Öffnungszeiten
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie, die Dienstleistungen
• Schaustellen v. Personen § 33a GewO,
• Spielhallenerlaubnis nach dem SpielhG Bln
• Erlaubnis nach dem GlüStV
hilfsweise mit der Dienstleistung "Maklererlaubnis" zu buchen.
Nicht buchbare Dienstleistungen sind bitte schriftlich zu beantragen.
Einschlägige Informationen für Gewerbetreibende und Interessierte befinden sich auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Berlin.
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im 1.OG -Wartebereich- Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
- Waren feilbieten oder
- Bestellungen aufsuchen bzw. ankaufen oder
- Leistungen anbieten bzw. Bestellungen auf Leistungen aufsuchen,
Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten wie:
- das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung,
- das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen,
- unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellende oder nach Schaustellerart (volksfesttypische Geschäfte).
Soweit Sie Arbeitnehmende beschäftigen, benötigen diese eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte oder Kopie oder Zweitschrift ist während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen.
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Für einige Tätigkeiten benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Das betrifft beispielsweise:
- den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden,
- das Feilbieten von Druckwerken im Straßenverkauf (mobiler Zeitungsverkauf)
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
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Ggf. Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne der §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
Gebühren
- 40,00 Euro bis 500,00 Euro je Aufwand
- 50 von Hundert (50%) der Erlaubnisgebühr: Änderungen, Erweiterungen
- 8,00 Euro bis 20,00 Euro je Zweitschrift: Ausfertigungen für Angestellte
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, einer Zweitschrift bzw. beglaubigten Kopie für Angestellte ist bei für dem Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt zu stellen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
Nahverkehr
S-Bahn Berlin Spandau: S3, S9
U-Bahn Rathaus Spandau: U7
Bus Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237, 337, 638, 639, 671, N7, N30, N36
Bahn Berlin-Spandau: RE 2, RE 4, RE 6, RB 10, RB 13, RB 14