Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!

Öffnungszeiten

  • Montag

      8.00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      8.00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      7.00-14.30 Uhr
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr
  • Freitag

      7.00-14.30 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
  • Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

  • Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
    grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den abgelaufenen Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
    • Ihr alter Pass ist vollständig.
    • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate.
    • Sie haben Deutschland nicht länger als sechs Monate durchgehend verlassen.
  • Übertragung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
    Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
    • Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • 67,00 Euro: Volljährige
  • 33,50 Euro: Minderjährige
  • 22,80 Euro: Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Gebührenfrei in folgenden Fällen:
  • bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge nach § 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthG;
  • bei einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 2 Alternative 2 AufenthG;
  • wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 4 bis 5 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch
genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben Ihren alten Pass mit der Aufenthaltserlaubnis noch;
  • Die Aufenthaltserlaubnis wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
  • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate;
  • Sie haben Deutschland nicht länger als 6 Monate durchgehend verlassen;

In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung.

Zuständig für gesamt Berlin

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