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Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)
- Halemweg 18 , 13627 Berlin
- Tel.: (030) 9029-25222
- Fax: (030) 9029-25223
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Mittwoch
-
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Halemweg
- U7
-
U Jakob-Kaiser-Platz
- U7
-
U Siemensdamm
- U7
-
U Halemweg
-
Bus
-
Toeplerstr./Halemweg
- 123
- N7
-
U Halemweg
- 123
-
Hofackerzeile
- 123
-
Toeplerstr./Halemweg
-
Regionalbahn
-
S+U Jungfernheide Bhf
- RE4
- RB21
- RB10
- RB14
-
S+U Jungfernheide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie finden uns im neuen Stadtteilzentrum; Kein Postverkehr.Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:
Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Dann sollten Sie sich Ihre Aufenthaltserlaubnis neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis verweist noch auf den alten Pass.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch:
Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor die Aufenthaltserlaubnis neu ausgestellt wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. - Hauptwohnsitz in Berlin
-
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
- Die Aufenthaltserlaubnis wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
- Ihr alter Pass ist vollständig.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate.
- Sie haben Deutschland nicht länger als sechs Monate durchgehend verlassen.
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit. -
Ihre Aufenthaltserlaubnis
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
- Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
-
1 aktuelles biometrisches Passbild
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 67,00 Euro: Volljährige
- 33,50 Euro: Minderjährige
- 22,80 Euro: Türkische Staatsangehörige bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: Türkische Staatsangehörige ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 AufenthG;
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge nach § 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthG;
- bei einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Absatz 2 Alternative 2 AufenthG;
- wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 4 bis 5 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch
genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben Ihren alten Pass mit der Aufenthaltserlaubnis noch;
- Die Aufenthaltserlaubnis wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate;
- Sie haben Deutschland nicht länger als 6 Monate durchgehend verlassen;