Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales - Allgemeine Materielle Hilfen
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Amt für Soziales - Allgemeine Materielle Hilfen
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-4111
- E-Mail: post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten sollte ein Termin vereinbart werden. -
Donnerstag
-
09:00-13:00
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten sollte ein Termin vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Eichborndamm
- S25
-
S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise:
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
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Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
• Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) -
Altersgrenze und Erwerbsminderung
- Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
- befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
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Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.