Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Amt für Soziales
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: 90298-2685
- E-Mail: sozialamt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen -
Dienstag
-
09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen -
Donnerstag
-
09:00-11:30 Uhr Soziale Wohnhilfe
09:30-11:30 Uhr Materielle Hilfen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Leistungsbeziehende Bürgerinnen und Bürger vereinbaren für die Vorsprache bitte einen Termin.
Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.
Pandemiebedingt gibt es derzeit nur eine Notsprechstunde.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Yorckstr.
-
U-Bahn
-
U Mehringdamm
- U7
- U6
-
U Hallesches Tor
- U1
- U3
- U6
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U3
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- N7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
-
U Mehringdamm
Sonstige Hinweise zum Standort
Auf dem Parkplatz befindet sich ein Häuschen mit einem Fotografen.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise:
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
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Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
• Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) -
Altersgrenze und Erwerbsminderung
- Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
- befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
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Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.