Parkausweis für Anwohner beantragen, umschreiben oder Verlust melden am Standort Bürgeramt Rathaus Neukölln

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Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Neukölln: 104, 167 Erkstr.: M41
U-Bahn
  • U Rathaus Neukölln: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann bar, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Anwohner beantragen, umschreiben oder Verlust melden

In Berlin werden Parkzonen bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in diesen Zonen das Parken Geld kostet. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den genannten Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung zum Parken ohne Parkschein zulässig.

Wer in einer sogenannten Parkraumbewirtschaftungszone wohnt und dort gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Damit sind Sie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern begünstigt. Der Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig.
  • Damit dürfen Sie in Ihrer Zone für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Sie erhalten nur einen einzigen Parkausweis für ein auf Sie als Halter/in zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Das gilt auch für Mietwagen.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen neuen Parkausweis beantragen; eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Die Umschreibung eines gültigen Bewohnerparkausweises aufgrund eines Umzugs in eine andere Parkzone oder eines Kfz-Wechsels ist nur mit der Rückgabe des alten Parkausweises möglich (nur schriftlich oder persönlich vor Ort).

Weitere Parkausweise
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
  • Parkausweis für Handwerker
  • Parkausweis für Schwerbehinderte
  • Parkausweis für Gäste (nur in absoluten Ausnahmefällen)

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Anwohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
    • Einen Anspruch hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
    • In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung.
  • Sie sind Halter/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    das gilt auch für Mietwagen
  • Ggf. Verlust oder Beschädigung des bisher gültigen Bewohnerparkausweises
    Dann können Sie einen Ersatz für Ihren bestehenden Bewohnerparkausweis beantragen.
  • Ggf. Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises bei Umschreibung
    Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung Ihres gültigen Bewohnerparkausweises stellen aufgrund eines Umzugs in eine andere Parkzone oder aufgrund eines neuen Kfz oder Kennzeichens.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (ausgefüllt und unterschrieben)
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Eine Umschreibung des Parkausweises ist online nicht möglich.
    • Schriftlich per eMail oder Post: Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden - Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Persönlich vor Ort: Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
    Bitte reichen Sie jedes Mal alle Unterlagen komplett ein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Nachweis, dass das Fahrzeug zugelassen ist.
    Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) notwendig. Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Personaldokument (in Kopie)
    Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes:
    • das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
    • oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Ggf. Schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters bzw. der Halterin erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
    • Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
    • Werkstattwagen: Für die Dauer der Reparatur kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Für die Erteilung ist eine Nutzungsüberlassung der Werkstatt vorzulegen.
  • Ggf. Carsharing-Vertrag (in Kopie)
    • Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen.
    • Für einige Carsharing-Anbieter gibt es Ausnahmeregelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
  • Ggf. Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises
    Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweises zurück. Sollte die noch gültige alte „Vignette“ beim Ablösen zerstört werden, geben Sie die Reste zurück.
  • Ggf. Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
    Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

  • 20,40 Euro: Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
  • 10,20 Euro: Ersatzausstellung eines verlorenen oder beschädigten Bewohnerparkausweises
  • 10,20 Euro: Umschreibung eines Bewohnerparkausweises
Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt und Sie gemeldet sind.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.

Chat

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