Parkausweis für Anwohner beantragen, umschreiben oder Verlust melden am Standort Bürgeramt Tempelhof
Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Tempelhof
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7011
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar.
Das Bürgeramt Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang).
Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar.
Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden.
Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
- S-Bahn
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- S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
- U-Bahn
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- Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Parkausweis für Anwohner beantragen, umschreiben oder Verlust melden
Wer in einer sogenannten Parkraumbewirtschaftungszone wohnt und dort gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Damit sind Sie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern begünstigt. Der Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig.
- Damit dürfen Sie in Ihrer Zone für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Sie erhalten nur einen einzigen Parkausweis für ein auf Sie als Halter/in zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Das gilt auch für Mietwagen.
- Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen neuen Parkausweis beantragen; eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die Umschreibung eines gültigen Bewohnerparkausweises aufgrund eines Umzugs in eine andere Parkzone oder eines Kfz-Wechsels ist nur mit der Rückgabe des alten Parkausweises möglich (nur schriftlich oder persönlich vor Ort).
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
- Parkausweis für Handwerker
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Parkausweis für Gäste (nur in absoluten Ausnahmefällen)
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Sie sind Anwohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Einen Anspruch hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
- In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung.
-
Sie sind Halter/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
das gilt auch für Mietwagen -
Ggf. Verlust oder Beschädigung des bisher gültigen Bewohnerparkausweises
Dann können Sie einen Ersatz für Ihren bestehenden Bewohnerparkausweis beantragen. -
Ggf. Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises bei Umschreibung
Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung Ihres gültigen Bewohnerparkausweises stellen aufgrund eines Umzugs in eine andere Parkzone oder aufgrund eines neuen Kfz oder Kennzeichens.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises (ausgefüllt und unterschrieben)
Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
- Online-Abwicklung: Eine Umschreibung des Parkausweises ist online nicht möglich.
- Schriftlich per eMail oder Post: Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden - Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
- Persönlich vor Ort: Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
-
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
Nachweis, dass das Fahrzeug zugelassen ist.
Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) notwendig. Name und Anschrift der Halterin oder des Halters, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen. -
Personaldokument (in Kopie)
Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes:
- das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
- oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung
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Ggf. Schriftliche Vollmacht
Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. -
Ggf. Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
- Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis z. B. durch schriftliche Erklärung des Halters bzw. der Halterin erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
- Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
- Werkstattwagen: Für die Dauer der Reparatur kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Für die Erteilung ist eine Nutzungsüberlassung der Werkstatt vorzulegen.
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Ggf. Carsharing-Vertrag (in Kopie)
- Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen.
- Für einige Carsharing-Anbieter gibt es Ausnahmeregelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
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Ggf. Rückgabe Ihres bisher gültigen Bewohnerparkausweises
Wenn Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweises zurück. Sollte die noch gültige alte „Vignette“ beim Ablösen zerstört werden, geben Sie die Reste zurück. -
Ggf. Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann. -
Hinweis zum Datenschutz
Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.
Formulare
- Antrag Anwohnerparkausweis Charlottenburg-Wilmersdorf
- Antrag Anwohnerparkausweis Friedrichshain-Kreuzberg
- Antrag Anwohnerparkausweis Mitte
- Antrag Anwohnerparkausweis Pankow
- Antrag Anwohnerparkausweis Spandau
- Antrag Anwohnerparkausweis Steglitz-Zehlendorf
- Antrag Anwohnerparkausweis Tempelhof-Schöneberg
- Antrag Bewohnerparkausweis Neukölln
Gebühren
- 20,40 Euro: Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
- 10,20 Euro: Ersatzausstellung eines verlorenen oder beschädigten Bewohnerparkausweises
- 10,20 Euro: Umschreibung eines Bewohnerparkausweises
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt und Sie gemeldet sind.
Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.