Beglaubigung von Kopien am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Rathaus Mitte
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030)9018 23060
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer internen Personalentwicklungsmaßnahme bleibt der Standort Karl-Marx-Allee 31 am 13. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr, einschließlich der Dokumentenausgabe, geschlossen.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard, aber auch mit Mastercard und VISACard bezahlt werden.
Aufgrund einer internen Personalentwicklungsmaßnahme bleibt der Standort Karl-Marx-Allee 31 am 13. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr, einschließlich der Dokumentenausgabe, geschlossen.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard, aber auch mit Mastercard und VISACard bezahlt werden.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Schillingstr.
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
U Strausberger Platz
- U5
-
U Schillingstr.
-
Bus
-
U Schillingstr.
- N5
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- 248
-
Alexanderstr.
- N60
- N65
- 300
-
U Schillingstr.
-
Tram
-
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- M5
- M6
- M4
-
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
Büschingstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.
Ein Fotoautomat zur Erstellung von Passfotos steht an diesem Standort nicht zur Verfügung.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Kopien
Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
- Das Original stammt von einer Behörde.
- Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
- In anderen Fällen und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer (unter "Weiterführende Informationen").
- Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben (unter "Weiterführende Informationen").
- Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt. -
Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
- Auszüge aus dem Grundbuch,
- Auszüge aus dem Handelsregister,
- Auszüge aus dem Vereinsregister,
- Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
-
Das Original ist unverändert
Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“) -
Das Original ist vollständig
Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit. -
ggf. Beauftragung einer anderen Person
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Original
- Kopie
-
ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in
Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.
Gebühren
5,00 Euro je Seite
Die Gebühren können höher sein, falls Original und die Kopie schwierig miteinander zu vergleichen sind, zum Beispiel bei technischen Zeichnungen oder bei chemischen Formeln.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.