Beglaubigung von Kopien am Standort Bürgeramt Helle Mitte

Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Information:
Terminbuchung und Terminbearbeitung:
- Kann ich spontan und ohne Termin im Bürgeramt vorsprechen?
- Wie komme ich an einen Termin?
- Schriftliche Antragstellung
- Sie haben Fragen zu einzelnen Dienstleistungen der Bürgerämter?
- Terminkunden
- Dienstleistungen ohne Vorsprache
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
(vom 15.11.2021)
Abholung bereits beantragter Personaldokumente:
Eine Abholung bereits beantragter Personaldokumente ist nur mit einem vorher per E-Mail oder schriftlich vereinbarten Termin möglich.
berlinpass und Berlin-Ticket S:
Bitte beachten Sie die hierfür geltenden Sonderregelungen zur betreffenden Dienstleistung
berlinpass beantragen
berlinpass verlängern
Schriftliche Beantragung von Dienstleistungen:
Folgende Dienstleistungen können Sie problemlos postalisch beantragen:
1. Meldebescheinigung
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Gewerbezentralregisterauszug
5. Melderegisterauskünfte
6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
9. Befreiung von der Ausweispflicht
10. Führungszeugnis beantragen
Die Antragsformulare, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse sind in der Dienstleistungsdatenbank zu finden. Bitte beachten Sie, die in der Dienstleistungsdatenbank geforderten Unterlagen in Kopie einzureichen und die Anträge auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben.
Sonstige Nachfragen
Generelle Nachfragen können Sie gern an buergeramt.marzahnerpromenade@ba-mh.berlin.de richten.
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und der Unterschrift für Personalausweise, vorläufige Personalausweise und Reisepässe ist vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Beglaubigung von Kopien
Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
- Das Original stammt von einer Behörde.
- Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
- In anderen Fällen und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer (unter "Weiterführende Informationen").
- Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben (unter "Weiterführende Informationen").
- Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.
-
Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
- Auszüge aus dem Grundbuch,
- Auszüge aus dem Handelsregister,
- Auszüge aus dem Vereinsregister,
- Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
-
Das Original ist unverändert
Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“) -
Das Original ist vollständig
Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit. -
ggf. Beauftragung einer anderen Person
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Original
- Kopie
-
ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in
Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.
Gebühren
Die Gebühren können höher sein, falls Original und die Kopie schwierig miteinander zu vergleichen sind, zum Beispiel bei technischen Zeichnungen oder bei chemischen Formeln.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bürgeramt Helle Mitte
Nahverkehr
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