Beglaubigung von Kopien am Standort Bürgeramt Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie, dass der Informationstresen - aufgrund der Vorbereitungen der Wiederholungwahl und des Volksentscheides – am Freitag nicht besetzt ist.
Aufgrund einer Personalentwicklungsmaßnahme ist das Bürgeramt Zehlendorf am 29.03.2023 geschlossen. Auch die Abholung von Dokumenten ist an diesem Tag nicht möglich.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.
Beglaubigung von Kopien
Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Das Bürgeramt beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
- Das Original stammt von einer Behörde.
- Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Öffentliche Beglaubigungen und Beglaubigungen für das Ausland
- In anderen Fällen und wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Berliner Notarkammer (unter "Weiterführende Informationen").
- Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen geben (unter "Weiterführende Informationen").
- Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.
-
Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:
- Auszüge aus dem Grundbuch,
- Auszüge aus dem Handelsregister,
- Auszüge aus dem Vereinsregister,
- Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden.
-
Das Original ist unverändert
Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“) -
Das Original ist vollständig
Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit. -
ggf. Beauftragung einer anderen Person
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können auch eine andere Person die Beglaubigung von Kopien vornehmen lassen. Dafür ist keine Vorlage einer Vollmacht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Original
- Kopie
-
ggf. deutsche Übersetzung für Schriftstücke in anderer Sprache durch öffentlich vereidigte/n Dolmetscher/in
Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen, wenn sich die beglaubigende Stelle anders kein Bild vom Inhalt machen kann. In Ausnahmefällen kann bei Vorhandensein von ausreichenden Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung verzichtet werden. Die Entscheidung kann jedoch erst nach Vorlage des Dokumentes erfolgen.
Gebühren
Die Gebühren können höher sein, falls Original und die Kopie schwierig miteinander zu vergleichen sind, zum Beispiel bei technischen Zeichnungen oder bei chemischen Formeln.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bürgeramt Zehlendorf
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhfahrer über den Bauteil E, Kirchstr. 3
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11