Fahrerkarte beantragen

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr, sie wird für fünf Jahre ausgestellt.

Beantragung einer Fahrerkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als
  • Erstmalige Ausstellung
  • Verlängerung
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit)
  • Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Berlin
    Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Behörde des deutschen Hauptwohnsitzes
  • Kartenführerschein
    Ggf. auch aus anderem EU-Staat. Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
    Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen.
  • Personalausweis oder Pass
    bei Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag
  • 1 aktuelles Lichtbild
    Größe: 3,50 x 4,50 cm, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung
  • Kartenführerschein
    Ggf. auch aus anderem EU-Staat.
    Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
    In diesem Fall buchen Sie bitte zwei Termine für die Beantragung der Fahrerkarte.
  • vorhandene Fahrerkarte
    Bei Verlängerung, Ersatzausstellung wegen Unbrauchbarkeit oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

Gebühren

  • 37,00 Euro Fahrerkarte
  • 3,00 Euro Übersendung der Fahrerkarte

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

5 Werktage nach Antragstellung zugestellt bzw. abholbereit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Ausgabestelle für Kontrollgerätkarten (Speicherkarten für digitale Tachographen) ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Die Anträge können nur im Dienstgebäude Puttkamerstraße gestellt werden.

Für Sie zuständig

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