Fahrerkarte beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie: In der Zeit vom 01.03.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 sind in unserer Behörde keine Barzahlungen möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der EC-Zahlung.
Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte rufen Sie uns an für eine Terminvereinbarung oder nutzen Sie das Bürgertelefon (030) 115.
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Fahrerkarte beantragen
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr, sie wird für fünf Jahre ausgestellt.
Beantragung einer Fahrerkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als
- Erstmalige Ausstellung
- Verlängerung
- Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit)
- Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte
Voraussetzungen
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Wohnsitz in Berlin
Zuständig für die Entgegennahme der Anträge ist die Behörde des deutschen Hauptwohnsitzes
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Kartenführerschein
Ggf. auch aus anderem EU-Staat. Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen.
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Personalausweis oder Pass
bei Wohnsitz außerhalb der EU: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvertrag
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1 aktuelles Lichtbild
Größe: 3,50 x 4,50 cm, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung
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Kartenführerschein
Ggf. auch aus anderem EU-Staat.
Wenn noch kein Kartenführerschein im Besitz ist, kann dieser mit der Fahrerkarte zusammen beantragt werden.
In diesem Fall buchen Sie bitte zwei Termine für die Beantragung der Fahrerkarte. -
vorhandene Fahrerkarte
Bei Verlängerung, Ersatzausstellung wegen Unbrauchbarkeit oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte
Formulare
Gebühren
- 37,00 Euro Fahrerkarte
- 3,00 Euro Übersendung der Fahrerkarte
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Ausgabestelle für Kontrollgerätkarten (Speicherkarten für digitale Tachographen) ist in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Die Anträge können nur im Dienstgebäude Puttkamerstraße gestellt werden.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte
Nahverkehr
U-Bahn U 6 Kochstr.
Bus M 29