Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

An diesem Standort ist es vorläufig nicht möglich ein Passfoto aufzunehmen.

Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Ab Mai 2025: Digitale Passbilder für Ausweisdokumente.

Wer ab dem 1. Mai 2025 im Bürgeramt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, benötigt hierfür ein digitales Lichtbild. Die bisherigen Lichtbilder in Papierform können ab diesem Tag, bis auf wenige Ausnahmen, für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Reisepass, Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel) nicht mehr genutzt werden. Sie können jedoch, sofern sie noch aktuell sind, für die Beantragung sonstiger Ausweisdokumente, wie beispielsweise dem Führerschein, verwendet werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll der Gefahr von gefälschten Lichtbildern, insbesondere durch Morphing, in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden. Morphing bezeichnet eine Technik, bei der das Lichtbild so manipuliert wird, dass mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument bei einem Fotografen erstellt, erhalten Sie den Ausdruck eines QR-Codes, den Sie im Bürgeramt bei der Antragstellung vorlegen müssen. Mit Hilfe dieses Codes wird Ihr Lichtbild aus einer Cloud abgerufen und anschließend sicher und verschlüsselt an die Behörde übermittelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fotografen, ob er diesen Service anbietet.

In den Lichtenberger Bürgerämtern werden voraussichtlich ab Mai Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung stehen. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt, daher können sie nicht für andere Zwecke bzw. privat genutzt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten:
In unseren Bürgerämtern ist es vorläufig nicht möglich ein Foto aufzunehmen.
Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Clous-Nutzung mit.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung oder nach Verzicht.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Neuerteilung der Fahrzeugklassen C und D
    Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • Sehtestbescheinigung
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
  • augenärztliche Untersuchung
    Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
    Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link
  • ärztliche Untersuchung
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
    Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden.
  • ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
    Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D neu beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.

Gebühren

  • 222,60 Euro
Ausstellung eines FQN
  • 35,00 Euro: Ausstellung eines FQN zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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