Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie: In der Zeit vom 01.03.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 sind in unserer Behörde keine Barzahlungen möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der EC-Zahlung.
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch oder über das Kontaktformular.
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung oder nach Verzicht.
Voraussetzungen
- Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Neuerteilung der Fahrzeugklassen C und D
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
- falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
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Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
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augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden.
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ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D neu beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 221,30 Euro
- 32,50 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und den Untersuchungsformularen
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
- Weitere Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung"
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sollte bei einem Berliner Bürgeramt beantragt werden, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Fahrerlaubnisbehörde.
Nahverkehr
- S-Bahn
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S Anhalter Bahnhof
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S Anhalter Bahnhof
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U Kochstr./Checkpoint Charlie
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U Möckernbrücke
- U1
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S+U Potsdamer Platz Bhf
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U Kochstr./Checkpoint Charlie
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U Kochstr./Checkpoint Charlie
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- N6
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Wilhelmstr./Kochstr.
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- N6
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Charlottenstr.
- M29
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Wilhelmstr./Franz-Klühs-Str.
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Jüdisches Museum
- 248
- N42
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U Kochstr./Checkpoint Charlie