Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeiten die Bürgerämter derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen in den Wartebereich (immer zu Ihrem Termin) eingelassen werden kann, um die Abstandsregelungen sicherzustellen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende weitere Regelungen:
1. Die Bearbeitung von Anliegen erfolgt nur mit Termin Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
2. Terminvereinbarungen sind wie folgt möglich.
über das Bürgertelefon 115
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Terminangebot auch weiterhin eingeschränkt ist.
3.
Notfallkunden und –kundinnen wenden sich bitte telefonisch an folgende Notfall-Hotlinenummern:
• (030) 90296 7803
• (030) 90296 7804.
Die Mitarbeitenden sind montags, mittwochs und freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Als Notfallkunden und -kundinnen gelten diejenigen, die nach einem Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen möchten, oder Kunden, die für eine bevorstehende Reise zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen benötigen. Voraussetzung dabei ist, dass vor dem Reiseantritt (berlinweit) kein freier Termin buchbar ist und zum Termin die entsprechenden Reiseunterlagen vorgelegt werden.
4.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
- 1. Meldebescheinigung
- 2. Wegzug ins Ausland
- 3. Abmeldung einer Nebenwohnung
- 4. Gewerbezentralregisterauszug
- 5. Melderegisterauskünfte
- 6. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- 7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
- Befreiung von der Ausweispflicht.
Für die Anträge unter 1 bis 7 sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie unter:
Service-Portal Berlin.
Bitte beachten Sie, dass einige Dienstleistungen gebührenpflichtig sind.
5.
Informationen zum berlinpass
Aufgrund der andauernden Situation ausgelöst durch den Corona-Virus gilt für die Ausstellung von berlinpässen folgendes abweichendes Verfahren, das weiterhin
bis zum 28. Februar 2021 gültig ist:
- berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen bzw. die seit März 2020 ausgelaufen sind, werden von den Berliner Bürgerämtern vorerst nicht verlängert. Sie behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich. Die zusätzliche Vorlage eines aktuell gültigen Leistungsbescheides ist nicht erforderlich.
- berlinpässe werden in den Berliner Bürgerämtern vorerst nicht neu ausgestellt. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass direkt bei den Berliner Verkehrsbetrieben erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Die Bürgerämter sind per E-Mail
E-Mail erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag
07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Fahrerlaubnis verlängern
+++ Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie +++
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat eine Info-Seite für alle Bürgerinnen und Bürgern online gestellt unter Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr.
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Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E.
Voraussetzungen
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Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen.
Die Antragstellung ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf).
Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 10 Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden.
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Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nicht mehr als 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragt werden kann.
Soll schon vorher die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Weiterbildung) eingetragen werden, ist der Umtausch des Führerscheins zu beantragen. Siehe auch Abschnitt "Weiterführende Informationen".
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis bzw. Pass
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Führerschein
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr;
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
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Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. wenn das 50. Lebensjahr überschritten wird.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unter "Weiterführende Informationen".
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Führungszeugnis
Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
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ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG
Wenn die Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung eingetragen werden soll.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
- Es wird empfohlen, die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der D-Klassen bei einem Berliner Bürgeramt zu beantragen, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.