Fahrerlaubnis verlängern am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 165, 265, N65 - Taborstr.
U-Bahn
  • U1 - Schlesisches Tor

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis verlängern

+++ Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie +++

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat eine Info-Seite für alle Bürgerinnen und Bürgern online gestellt unter Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr.
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Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Verlängerung der Fahrerlaubnis
Etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen.
    Die Antragstellung ist zu den gleichen Bedingungen möglich, wenn die Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf).
    Ist die Gültigkeit schon sehr lange abgelaufen (z.B. 10 Jahre), kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nicht mehr als 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragt werden kann.
    Soll schon vorher die Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Weiterbildung) eingetragen werden, ist der Umtausch des Führerscheins zu beantragen. Siehe auch Abschnitt "Weiterführende Informationen".
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Führerschein
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Nicht älter als 2 Jahre;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    Nicht älter als 1 Jahr;
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link
  • Funktions- und Leistungstest
    Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. wenn das 50. Lebensjahr überschritten wird.
    Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unter "Weiterführende Informationen".
  • Führungszeugnis
    Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
    Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  • ggf. Nachweis über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer/innen
    Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse C oder D und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.

Gebühren

43,90 Euro

Verlängerung eines FQN

  • 32,50 Euro: Verlängerung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
  • 33,60 Euro: Verlängerung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

  • Es wird empfohlen, die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der D-Klassen bei einem Berliner Bürgeramt zu beantragen, da die gleichzeitige Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses nur dort möglich ist.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

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