Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen am Standort Bürgeramt Steglitz
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Steglitz
- Schloßstr. 37 , 12163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-3370
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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U-Bahn
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Bus
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S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
- 186
- M48
- N9
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
S+U Rathaus Steglitz [Schloßstr.]
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt (Anmeldung) befindet sich im alten Rathaus Steglitz im 3. OG.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 304 im 3. OG selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum 303 im 3. OG gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum 303 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf eine andere Fahrerlaubnisklasse.
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse C
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Ausgenommen ist die Erweiterung auf D-Klassen, für Informationen dazu wählen Sie bitte die entsprechende andere Dienstleistung aus (unter "Weiterführende Informationen").
Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Fahrzeugklasse C
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei Antragstellung zur Erweiterung der Fahrerlaubnis den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Vorlage des vorhandenen Führerscheins
Zusätzlich Kopie des Führerscheins, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte), soweit im Besitz. -
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T -
augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe bzw. ein anderer Nachweis des gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfegemäß § 19 FeV schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie eine Erweiterung auf die Fahrzeugklasse C und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
- 49,00 Euro
Erweiterung eines FQN
- 32,50 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Erweiterung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
- Foto-Mustertafel
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Fahrerlaubnis - Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D und DE
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.