Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen am Standort Bürgeramt Wedding
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Wedding
- Osloer Str. 36 , 13359 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030)9018 47656
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Bitte beachten Sie:
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.
Das Finanzamt hat nur geöffnet:
Dienstag und Mittwoch 8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 12.00 - 18.00 Uhr
Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
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07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 125, 128, 150, 255 bis Osloer Straße
- Tram
-
- M1, 50 bis U Osloer Straße
- U-Bahn
-
- U Osloer Straße U8, U9
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.
- Am Standort Osloer Str. 36 kann nur mit girocard in Verbindung mit der PIN (ehemals EC Karte) bezahlt werden (keine Barzahlung) !
- Am Standort ist ein SPEED CAPTURE – Der neue Ausweis-Automat vorhanden.
Bitte wählen Sie am Ausweis-Automat, für welches Dokument Sie
Daten erfassen möchten.
Die mehrfache Verwendung der einmal erfassten Daten für die
zeitgleiche Beantragung weiterer Dokumente, außer Fahrerlaubnisse, ist im Entgelt
enthalten.
Der Einzug des Entgelts in Höhe von 6,50 Euro erfolgt bei der Beantragung.
Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Kunden, die bei Fahrzeugwechsel, Zuzug oder Kennzeichenwechsel eine Anwohnervignette beantragen, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache, verbunden mit einer Wartezeit, bedient.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Ersterteilung der Fahrzeugklassen C und D
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Hinweis für etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die erstmals einen FQN beantragen wollen
Wenn Ihr Führerschein mit der Schlüsselzahl "95" abgelaufen ist, nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Fahrerlaubnis verlängern", um den FQN erstmals zu erhalten, da es sich im eigentlichen Sinne um eine Verlängerung des FQN handelt.
Hinweis zum Mindestalter Klasse AM
Ab dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für die Erteilung der Klasse AM von bisher 16 auf 15 Jahre abgesenkt worden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis mit einer Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195).
Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Beantragung der Klasse AM ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Abweichend gilt nach § 19 Abs. 3 FeV folgende Regelung für besondere Berufsgruppen:
"(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt."
Unterweisungen über die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ finden keine Anerkennung. In jedem Fall ist eine Teilnahmebescheinigung der „Erste-Hilfe-Schulung“ vorzulegen. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Führungszeugnis
Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig, 13,- €). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- 49,80 Euro
- 49,00 Euro: falls Sie nur die Klassen AM oder L beantragen
Ersterteilung eines FQN
- 32,50 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.