Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen am Standort Bürgeramt Heerstraße
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Heerstraße
- Heerstr. 12 , 14052 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-17780
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 – 13:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Heerstr.
- S3
- S9
-
S Messe Nord/ICC
- S46
- S41
- S42
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S Messe Süd
- S3
- S9
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S Heerstr.
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U-Bahn
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Bus
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Württembergallee
- 218
- 349
- M49
-
U Theodor-Heuss-Platz West
- N2
- 143
- N43
-
Reichsstr./Kastanienallee
- N2
- 143
- 349
-
Württembergallee
Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Ersterteilung beantragen
Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Ersterteilung der Fahrzeugklassen C und D
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Hinweis für etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die erstmals einen FQN beantragen wollen
Wenn Ihr Führerschein mit der Schlüsselzahl "95" abgelaufen ist, nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Fahrerlaubnis verlängern", um den FQN erstmals zu erhalten, da es sich im eigentlichen Sinne um eine Verlängerung des FQN handelt.
Hinweis zum Mindestalter Klasse AM
Ab dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für die Erteilung der Klasse AM von bisher 16 auf 15 Jahre abgesenkt worden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis mit einer Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195).
Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Beantragung der Klasse AM ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Ersterteilung der Fahrzeugklassen C und D
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
Hinweis für etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die erstmals einen FQN beantragen wollen
Wenn Ihr Führerschein mit der Schlüsselzahl "95" abgelaufen ist, nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Fahrerlaubnis verlängern", um den FQN erstmals zu erhalten, da es sich im eigentlichen Sinne um eine Verlängerung des FQN handelt.
Hinweis zum Mindestalter Klasse AM
Ab dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für die Erteilung der Klasse AM von bisher 16 auf 15 Jahre abgesenkt worden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis mit einer Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195).
Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Beantragung der Klasse AM ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. -
Mindestalter
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto -
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle; Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich. -
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Abweichend gilt nach § 19 Abs. 3 FeV folgende Regelung für besondere Berufsgruppen:
"(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt."
Unterweisungen über die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ finden keine Anerkennung. In jedem Fall ist eine Teilnahmebescheinigung der „Erste-Hilfe-Schulung“ vorzulegen. -
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T -
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Funktions- und Leistungstest
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und Untersuchungsformularen unten als Link -
Führungszeugnis
Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig, 13,- €). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. -
ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
Gebühren
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- 49,80 Euro
- 49,00 Euro: falls Sie nur die Klassen AM oder L beantragen
Ersterteilung eines FQN
- 32,50 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand innerhalb Deutschlands
- 33,60 Euro: Ausstellung eines FQN und Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.