Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Bürgeramt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund einer Teamentwicklungsmaßnahme bleibt dieser Standort am 28.11.2024 geschlossen.
Die Abholung von Dokumenten und die Bearbeitung von Notfällen ist an diesem Tag nicht möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.

Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
  • Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.

  • Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Voraussetzungen: keine

Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").

Mehr zu "Allgemeinen Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland" unter "Weiterführende Informationen".

Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
    • Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
    • Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
  • Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
    • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    zusätzlich für D-Klassen (Bus):
    • Funktions- und Leistungstest
    • Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
    Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen finden Sie unten als Link.

    • ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)

Gebühren

  • 36,30 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Chat

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