Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

Öffnungszeiten
in der Zeit von 07.00-08.00 Uhr und 13.00-14.30 Uhr ist die Gebührenzahlung nur per girocard und PIN (ehemals EC-Karte) möglich.
in der Zeit von 07.00-08.00 Uhr und 13.00-14.30 Uhr ist die Gebührenzahlung nur per girocard und PIN (ehemals EC-Karte) möglich.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie!
Um der erhöhten Terminnachfrage besser gerecht zu werden, erweitert das Bürgeramt ab dem 01.10.2020 die Öffnungszeiten.
Diese Erweiterung ist befristet bis zum 31.03.2021.
Die neuen Terminangebotszeiten lauten wie oben abgebildet.
In Notfällen und für die Ausgabe dringend benötigter fertig gestellter Personaldokumente können die Bewohner*innen des Bezirks Mitte Termine per E-Mail unter folgender Adresse vereinbaren:
notfalltermin@ba-mitte.berlin.de
Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail eine Telefonnummer, unter der wir Sie zwecks genauer Terminabsprache zurückrufen können!
Ansonsten gilt:
Beantragte Personaldokumente können ausschließlich mit Termin abgeholt werden.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung ihrer Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:
- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden., da es sonst zu Zeitverzögerungen im Terminablauf führt.
- Es ist ein Fotokopierer vorhanden.
- Es ist KEIN Fotoautomat vorhanden
- Bitte beachten Sie, dass am Mittwoch und Freitag in der Zeit von 07.00-08.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr nur mit Lastschrift per girocard (ehemals EC-Karte) mit Unterschrift bezahlt werden kann.
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Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem EU- oder EWR-Land ausgestellt wurde.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzen (Drittstaat), nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Wenn Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland benötigen, finden Sie einen Link bei "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Vorlage des EU-Führerscheins und einer Kopie
- Das gilt auch wenn die Geltungsdauer des EU-Führerscheins bereits abgelaufen ist.
- Wenn der EU-Führerschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, reichen Sie möglichst detaillierte Angaben zum Führerschein ein (Führerscheinklassen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum). Sofern Sie noch eine Kopie des Führerscheins oder eine Bestätigung der Daten aus dem Ausstellungsland besitzen, geben Sie diese bitte zum Antrag als Kopie ab.
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Bei Umschreibung von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Funktions- und Leistungstest
- Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart "0" für Behördenzwecke)
- ggf. Nachweise über die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95)
Gebühren
- 36,30 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Foto-Mustertafel
- Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen aus EU-/EWR-Ländern
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungsformularen
- Aktuelle Bearbeitungsstände der Fahrerlaubnisbehörde Berlin
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Bürgeramt Rathaus Mitte
Nahverkehr
U-Bahn U Schillingstraße U5
Bus Schillingstraße N5
Tram Büschingstraße M5, M6, M8