Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen am Standort Bürgeramt Tegel

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr nur mit Termin
  • Dienstag

      10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
  • Mittwoch

      08.00-15.00 Uhr nur mit Termin
  • Donnerstag

      07.30-14.30 Uhr nur mit Termin
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr nur mit Termin

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Weiterhin ist die Abholung an der Dokumentenausgabebox im Foyer des Rathauses Reinickendorf - Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage eines Papierfotos zwingend notwendig.

Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst dass zu beglaubigende Dokument mehr als 20 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

Für folgende Dienstleistungen sind keine Termine notwendig
  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/ )
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.

Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.

Unser Warteraum befindet sich in Raum 101.

An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.

Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.



  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden.
  • Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
  • Personalausweis oder Pass
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier
    Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt.
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
    • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    • Senden Sie die Karteikartenabschrift an:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet IV C 21
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin

Gebühren

  • 42,50 Euro: Ersatzführerschein
  • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins
  • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein
  • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.)
  • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

48 Stunden (zwei Arbeitstage): Expressherstellung des Führerscheins durch die Bundesdruckerei

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt

  • Ersatzführerschein
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Fahrerlaubnisbehörde)
  • Expressherstellung des Ersatzführerscheins
  • vorläufiger Führerschein
  • Einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren (siehe "Weiterführende Informationen").