Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen am Standort Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Mobiles Bürgeramt Alt-Heiligensee
- Alt-Heiligensee 39 , 13503 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-5163
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09.00 Uhr - 12.00 Uhr nur Termine
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Sprechzeiten entfallen zu folgende Zeiten:
26.06.2024
17.07.2024 bis 11.09.2024
25.09.2024
16.10.2024
23.10.2024 und
18.12.2024
26.06.2024
17.07.2024 bis 11.09.2024
25.09.2024
16.10.2024
23.10.2024 und
18.12.2024
Hinweis für Terminkunden
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Berlin, Alt-Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
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Dorfaue Heiligensee
- 124
- 133
- 324
- N22
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Heiligenseestr./Hennigsdorfer Str.
- 124
- 133
- N22
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Sandhauser Brücke
- 324
- N22
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Wesselburer Weg
- 133
- N22
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Schönbaumer Weg
- 124
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Nieder Neuendorf, Havelpromenade
- X36
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Nieder Neuendorf, Zur Baumschule
- X36
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Strandbad Heiligensee
- 324
- N22
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Nieder Neuendorf, Bahnhofstr.
- X36
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Berlin, Alt-Heiligensee
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
- Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
- Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
- Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
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Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Vorlage des Führerscheins
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.
Fahrerlaubnisbehörde
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.