Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass bleibt das Bürgerbüro Falkenhagener Feld bis auf weiteres geschlossen.
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro erreichen Sie über den Haupteingang vom "Klubhaus Falkenhagener Feld".
- Bürger/innen mit Auskunftssperren können in diesem Standort nicht bedient werden.
Abholung von Dokumenten
Führerschein: Ausstellung – Internationaler Führerschein
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter Weiterführende Informationen).
Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein. Sofern Sie beabsichtigen Kraftfahrzeuge in Thailand zu führen, wird die Mitnahme des Internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 empfohlen.
Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" sollten zunächst die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
Bei kurzfristig bevorstehenden Auslandsreisen kann der Internationale Führerschein auch aufgrund eines "Papier-Führerscheins" ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der Umtausch in den Kartenführerschein beantragt wird.
Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
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Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig.
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung des Internationalen Führerscheines erfolgt sofort.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.