Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen am Standort Bürgeramt Zwickauer Damm
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Bürgeramt Zwickauer Damm
- Zwickauer Damm 52 , 12353 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239-4392
- E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Fleischerstr.
- 271
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Zittauer Str.
- 271
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Schriftsetzerweg
- 271
-
Fleischerstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
- Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
- Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
- Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
-
Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Vorlage des Führerscheins
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.
Fahrerlaubnisbehörde
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.