Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen am Standort Bürgerbüro Kladow

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgerbüro Kladow
- Parnemannweg 22, 14089 Berlin
-
PostanschriftCarl-Schurz-Str. 2/6, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 Uhr - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
13:45 Uhr - 17:30 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
-
08:00 Uhr - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
11:35 Uhr - 15:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
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geschlossen
-
Donnerstag
-
geschlossen
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweis für Terminkunden
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Nahverkehr
- Bus
-
- Alt-Kladow: 134, 135, 234, X34, 697
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Parnemannweg
- 134
- 135
- 697
- X34
- N35
- 234
-
0.3km
Alt-Kladow
- 134
- 135
- 234
- N35
- X34
- N34
- 697
-
0.4km
Schallweg
- 135
- 234
- N34
- X34
-
0.6km
Gößweinsteiner Gang
- 134
- 135
- 697
- N35
- X34
-
0.7km
Finnenhaus-Siedlung
- 134
- N34
- X34
- 697
-
0.1km
Berlin, Parnemannweg
- Fähre
-
-
0.5km
Alt-Kladow
- F10
-
0.5km
Alt-Kladow
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro Kladow befindet sich in einem Nebengebäude des Nakla (Kinder -, Jugend- und Familienzentrum Kladow).
- Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente sind nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten abzuholen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen
Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
- Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
- Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
- Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
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Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Vorlage des Führerscheins
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Inhaber deutscher Führerscheine -mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin- können die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei jedem Berliner Bürgeramt beantragen.
Fahrerlaubnisbehörde
Inhaber ausländischer Führerscheine müssen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18, stellen.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.