Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17 am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Aufgrund interner Fortbildungsveranstaltungen bleibt das Bürgeramt in der Karl-Marx-Allee 31 am 08.04., 09.05. und 13.05.2022 geschlossen!
Seit dem 01.02.2022 hat sich die Öffnungszeit am Donnerstag wie folgt geändert:
10.30-18.00 Uhr - nur für Terminkunden
Eine Terminbuchung (gilt nicht für die Abholung von Dokumenten) ist nur online (https://service.berlin.de/standort/122280/ bzw. https://service.berlin.de/dienstleistungen/) oder über die Service-Nr. (030) 115 möglich.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden kann aufgrund der Covid19-Pandemie bis auf Weiteres nicht erfolgen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung folgender Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen: Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Abmeldung
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zu den geänderten Zahlungsmöglichkeiten ab dem 01.01.2022.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Seit dem 01.01.2022 gelten folgende neue Öffnungszeiten der Bezirkskasse:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 12.00 - 15.00 Uhr
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während dieser Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich!!!
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:
In den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Mitte von Berlin besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Gesichtsmaske vergleichbaren Schutzstandards (zum Beispiel Masken des Typs KN95, N95, KF94), die den Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001 + A1:2009 entspricht und über kein Ausatemventil verfügen darf.
Die Maske ist derart zu tragen, dass Mund und Nase enganliegend bedeckt werden und eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.
- Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden (gilt nicht für Vorzugstermine), da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.
- Es ist ein Fotokopierer vorhanden.
- Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)
Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens mit 17".
- Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
• Zur Versendung des Führerscheins siehe „Allgemeine Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis“ (unter „Weiterführende Informationen“).
• Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (unter „Weiterführende Informationen“).
• Bei Änderung des Prüfauftrages (z.B. von Schaltung auf Getriebeautomatik) bitte die "Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis" lesen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Begleitung
Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
-
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
-
1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
-
Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
-
Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17"
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
-
Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle
Name des Inhabers und Anschrift der Fahrschule sowie Name und Anschrift der Prüfstelle. Nach Erhalt der Prüfungszulassung ist ein Wechsel der Prüfstelle nicht mehr möglich.
Formulare
Gebühren
- 57,50 Euro: Antragsgebühr Begleitetes Fahren mit 17
- 5,10 Euro: zusätzlich pro Begleitperson
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Bürgeramt Rathaus Mitte
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- U5
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
0.7km
U Strausberger Platz
- U5
-
0.2km
U Schillingstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Schillingstr.
- N5
-
0.5km
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 300
- N8
- 248
-
0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
-
0.2km
U Schillingstr.
- Tram
-
-
0.4km
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- M5
- M6
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
-
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB14
- RE1
- RE2
- RE7
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf